Engagement für die Gesellschaft hat heute eine Vielzahl von Organisationsformen und Zielsetzungen. Je nach Kontext, in dem es stattfindet, gibt es verschiedene Bezeichnungen. Neben den Begriffen Selbsthilfe, Freiwilligenarbeit oder der klassischen Ehrenamtlichkeit ist auch von gemeinwohlorientiertem, gemeinnützigem, zivilgesellschaftlichem oder bürgerschaftlichen Engagement die Rede. Eine einheitliche Begriffsdefinition gestaltet sich als schwierig.

Im aktuellen Freiwilligensurvey des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Gensicke & Geiss, 2010) benennen die Befragten ihre Tätigkeiten am häufigsten als „Freiwilligentätigkeit“. Diesen Begriff bevorzugen gerade die jüngeren Befragten von 14 bis 30 Jahren, die sich überwiegend in den Bereichen Sport sowie Kindergarten und Schule engagieren. Die Bezeichnung „Ehrenamt“ wird insbesondere bei den älteren Engagierten, Arbeitslosen und Männern und im Bereich der freiwilligen Feuerwehr und Rettungsdienste sowie bei der Kirche verwendet und dient mitunter der Abgrenzung gegenüber den hauptamtlich Tätigen. Ein Ehrenamt setzt dabei ein Mandat voraus, zum Beispiel in einem Verein den Vorstandsposten. Es kann zudem mit einer Aufwandsentschädigung verbunden sein, was in der Regel in den Satzungen des Vereins, der Stiftung oder anderen Organisationsform festgelegt ist. Auch der Ausdruck des “bürgerschaftlichen Engagements” wird beliebter und wird vor allem im lokalen Bürgerengagement und im politischen Bereich verwendet, bleibt aber eher auf niedrigem Niveau (1999: 6 %, 2009: 9 %). Er prägt bislang das Selbstverständnis der Engagierten eher gering.

Die Idee des bürgerschaftlichen Engagements betont die Zugehörigkeit des Bürgers zum Gemeinwesen und bezieht, durchaus auch normativ, neben der sozialen die politische Dimension bürgerlicher Teilhabe an der Zivilgesellschaft mit ein. Zivilgesellschaft heißt in diesem Zusammenhang als „guter“ Bürger selbstverpflichtet politische Verantwortung zu übernehmen und sich für das Gemeinwohl einzusetzen (vgl. Enquete-Kommission, 2002; Gensicke & Geiss, 2010; Heinze & Olk, 1999). Die Enquetekommission des Deutschen Bundestages (2002) hat fünf charakteristische Merkmale erarbeitet, die bürgerschaftliches Engagement definieren helfen:

  • Freiwilligkeit. Bürgergesellschaftliches Engagement muss aus eigener Entscheidung, nicht aufgrund von Druck von außen oder Obrigkeiten erfolgen. Dabei können durchaus auch gesellschaftliche Umstände oder Notsituationen der Anlass sein, aktiv zu werden.
  • Ohne direkten persönlichen Gewinn. Bürgerschaftliches Engagement soll weder monetäres Einkommen noch ausschließlichen Eigennutz als einziges Ziel haben. Damit sind Gewinne und Erfüllung auf persönlicher Ebene nicht ausgeschlossen.
  • Gemeinwohlorientiert. Die Tätigkeiten sollen dem Wohl der Allgemeinheit dienen, ohne dass der einzelne Engagierte eine unmittelbare Gegenleistung erwartet. Diskussionen, inwiefern einzelne Aktivitäten tatsächlich zum Gemeinwohl beitragen, sind in einer pluralistischen Gesellschaft unvermeidbar und wichtig.
  • Im öffentlichen Raum. Bürgerschaftliches Engagement erfolgt jenseits von Marktgeschehen, staatlichen oder privaten Bereichen von Beruf, Familie und Freizeit, sondern findet öffentlich und transparent statt.
  • Gemeinschaftlich. Bürgerschaftliches Engagement geschieht zum Wohle einer Gemeinschaft und kooperativ. Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten sind mitunter nicht klar festgelegt und erfordern oft ein erhöhtes Maß an Kommunikation.

Fazit und Ausblick. Bürgerschaftliches Engagement soll freiwillig, gemeinwohlorientiert und nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet sein. Darüber hinaus findet es im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich ausgeübt. Im Folgenden werden ein allgemeiner Blick auf die Verbreitung von bürgerschaftlichem Engagement in Deutschland sowie ein genauerer Blick auf das Engagement von Studierenden geworfen.